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Behandlung



Bei jedem Termin erfolgt eine genaue Anamnese, eine osteopathische Untersuchung und eine entsprechende Behandlung.
Zum Ersttermin bringen Sie bitte vorhandene ärztliche Befunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Wenn möglich kommen Sie in bequemer Kleidung.
Am Ende eines Termines schauen wir zusammen, was sich als weiteres Vorgehen eignet. Es gibt keine feste Behandlungsfrequenz oder Anzahl an Behandlungen, diese werden individuell abgestimmt. In der Regel ist nach einer ersten Behandlung ein Folgetermin binnen 2-3 Wochen sinnvoll, allerdings nicht zwingend notwendig.
Eventuelle Folgetermine dauern zwischen 45-60 Minuten.

In einigen Fällen kann ein Hausbesuch notwendig werden. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Kosten(übernahme)



Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden entsprechend dem Behandlungsaufwand und der Behandlungsdauer berechnet.
Abhängig vom Versicherungstatus variieren die Kosten dementsprechend.
Bei gesetzlich Versicherten belaufen sich die Kosten auf 105 bis 120 €, bei Privatversicherten sind die Kosten entsprechend den Abrechnungsempfehlungen für ärztliche Osteopathie gemäß den Analogziffern der GOÄ angepasst.

Für Studenten und Selbstzahler versuchen wir, reduzierte Preise anzubieten.

Gesetzlich Versicherte

In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden.
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen mittlerweile Teile der Kosten für die Osteopathie, nähere Informationen finden Sie z.B. beim Bundesverband Osteopathie e.V. oder unter www.osteokompass.de.
Da die Kassen zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Kostenerstattung machen, informieren Sie sich bitte vor der Behandlung darüber, welche Bedingungen bei Ihrer Kasse für die Kostenübernahme gestellt werden.

Privatversicherte

Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer osteopathische Behandlungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Kostensatz ergibt sich nach den Sätzen der GOÄ je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung, inwieweit Ihre Versicherung die Kosten für eine osteopathische Behandlung durch einen Arzt entsprechend den Analogziffern nach GOA für ärztliche Osteopathie erstattet.

Bei allen weiteren Fragen

wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an uns.

Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. und im Bundesverband Osteopathie e.V. und erscheine dort auf der Therapeutenliste.

Desweiteren bin ich auf folgenden Osteopathenlisten eingetragen: Osteokompass | Osteopathenliste

Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf vollumfänglich nur vom Arzt und Heilpraktiker ausgeübt werden.